Schulbegleitung/ Integrationsassistenz

Dieses Angebot umfasst die  autismusspezifische Integrationsassistenz von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen durch personelle Hilfen vor Ort in ihren jeweiligen Systemen (z.B. Schule, Hort, Ausbildung, Studium und ggf. Arbeit) durch ausgebildete Fachkräfte.

Da Assistenz in mehreren Settings greifen kann, wurde sich  für den umfassenderen Begriff der „Integrationsassistenz“ entschieden (vgl. auch Landschaftsverband Rheinland et al., 2008).

Assistenz z.B. in der Schule

Für ca. 20- 25% aller Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) kann zeitweise eine Integrationsassistenz eine notwendige personelle Hilfe sein, um eine fähigkeitsadäquate Beschulung oder einen Verbleib an einer Schule zu gewährleisten. Eine Integrationsassistenz ist jedoch nur in bestimmten Fällen notwendig oder pädagogisch sinnvoll.

Autismusspezifische Integrationsassistenzen sind eher in “Regelschulen” (ca. 40-50% der Schüler mit ASS) und insbesondere in der Grundschulzeit und bei Systemübergängen (Schulwechsel u.a.) z.T. notwendige Hilfen, um eine fähigkeitsadäquate Beschulung zu gewährleisten (Demes, 2011; Trost, 2011). In Förderschulen benötigen bzw. erhalten bundesweit aktuell ca. 20% der Schüler mit ASS eine zusätzliche schulische Assistenz.

Integrationsassistenten sind in unterschiedlichen Rollen als personelle Ressource gleichzeitig Teile des sozialen Netzwerks des Assistenzsettings, Beobachter und Sprachrohr des Klienten, Vermittler und Dolmetscher zwischen Klient und Umfeld, Orientierungshilfe, Strukturgeber und Lenker der Aufmerksamkeit.

Sie bieten zudem Schutz vor Gefahren, Reizüberflutung und soziale Gefahren, sind Coach beim sozialen Lernen und Krisenhelfer in problematischen Situationen (vgl. Bundesverband Autismus Deutschland, 2010).

Die Finanzierung der Leistung erfolgt nach Antrag, Prüfung und Zuweisung durch die zuständigen Jugend- oder Sozialämter (ASD) über die Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII oder §112 SGB IX).


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