Familienhilfe / Hilfen zur Erziehung

Wir bieten für alle besonderen Erziehungsbedürfnisse (auch unabhängig von der Diagnose Autismus) Hilfe zur Erziehung  an (§ 27ff SGB VIII).

Dies sind insbesondere:

Erziehungsbeistand (nach § 30 SGB VIII):

Der Erziehungsbeistand  soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Sozialpädagogische Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII):

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Die Finanzierung der Leistungen erfolgt nach Antrag, Prüfung und Zuweisung durch die zuständigen Jugendämter (ASD).


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